Ausbildung von Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern
Die Ausbildung von Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft. Sie vermittelt die Fähigkeiten und das Verantwortungsbewusstsein, die notwendig sind, um Menschen in Not im, am und auf dem Wasser sicher helfen zu können. Theorie und Praxis greifen dabei eng ineinander und orientieren sich an den bundesweit gültigen Vorgaben der Prüfungsordnung Schwimmen und Rettungsschwimmen.
Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen, kurz DRSA und auch als Rettungsschwimmpass bekannt, wird in Deutschland auch durch den Arbeiter Samariter Bund und durch die Wasserwacht im Deutschen Roten Kreuz ausgebildet. Es ist bundesweit anerkannt und dokumentiert eine qualifizierte rettungsschwimmerische Ausbildung.
Auf Bundesebene bestehen Kooperationen zur Anerkennung weiterer Ausbildungsstellen. Hinweise zu weitergehenden Regelungen und zur Zusammenarbeit mit anderen Organisationen werden durch den Bundesverband der DLRG bereitgestellt.
Ausbildung im Bezirk Breisgau
Im Zuständigkeitsbereich des Bezirks Breisgau erfolgt die Ausbildung sowie die Prüfungsabnahme für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in den DLRG Ortsgruppen. Sie sind die kompetenten Ansprechpartner vor Ort und gewährleisten eine Ausbildung nach den geltenden Qualitätsstandards. Im Gebiet des Bezirks sind uns derzeit keine weiteren ausbildungsberechtigten Stellen bekannt.
Weitere Informationen zur Ausbildung im Rettungsschwimmen
Wer Rettungsschwimmkurs sucht, kann sich bundesweit an eine der zahlreichen DLRG Gliederungen wenden. Informationen zu Ortsgruppen in der Nähe und deren Kontaktdaten stellt der Bundesverband über die entsprechende Übersicht auf Bundesebene zur Verfügung. Die Ortsgruppen geben Auskunft über aktuelle Kursangebote.
Ein Kurs zum Erwerb eines Rettungsschwimmabzeichens umfasst mindestens 16 Lerneinheiten zu je 45 Minuten. Die konkrete Durchführung richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und kann beispielsweise an Wochenenden oder in regelmäßigen Terminen stattfinden. Für die Abzeichen Silber und Gold ist zusätzlich ein Erste Hilfe Kurs mit neun Lerneinheiten erforderlich.
Die Kosten für den Erwerb eines Rettungsschwimmabzeichens sind nicht einheitlich geregelt. Sie hängen unter anderem von den örtlichen Rahmenbedingungen wie der Nutzung von Schwimmbädern ab. Verbindliche Auskünfte zu den Gebühren erteilen die jeweiligen DLRG Ortsgruppen.
Das Rettungsschwimmabzeichen Silber kann ohne den vorherigen Erwerb des Abzeichens Bronze abgelegt werden.
Ein verloren gegangenes Abzeichen oder eine Lizenz kann nur bei der Gliederung neu ausgestellt werden, bei der die Prüfung abgelegt wurde. Voraussetzung ist ein glaubwürdiger Nachweis des Erwerbs. Die Prüfungsunterlagen werden von den Gliederungen zehn Jahre lang aufbewahrt.
Als Urkunde behält das Rettungsschwimmabzeichen seine Gültigkeit dauerhaft. Abhängig vom Einsatzbereich kann jedoch eine regelmäßige Auffrischung erforderlich sein. Die DLRG empfiehlt eine Wiederholung der Ausbildung mindestens alle vier Jahre. Maßgeblich sind hierbei die Vorgaben des jeweiligen Einsatzträgers oder der zuständigen Behörde.
Hilfsmittel im Sinne der Prüfungsordnung sind alle Mittel, die das Erreichen des jeweiligen Prüfungsziels erleichtern. Maßgeblich ist dabei das Kernziel der Aufgabe, etwa das ausdauernde Schwimmen oder die Orientierung unter Wasser.
Ein in Deutschland erworbenes Rettungsschwimmabzeichen kann auch international anerkannt werden. Grundlage hierfür sind Regelungen der International Life Saving Federation. Detaillierte Informationen zur Anerkennung im Ausland stellt der Bundesverband bereit oder können bei den jeweiligen nationalen Wasserrettungsorganisationen erfragt werden.
Für alle weiteren Fragen zur Ausbildung und zu bundesweiten Regelungen verweisen wir auf die Informationen des DLRG Bundesverbandes oder auf die persönliche Beratung durch die DLRG Ortsgruppen im Bezirk Breisgau.
Kontakt

Edith Stallmann
Leiterin Ausbildung
