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Wasserrettung Breisgau

Das Rettungsdienstgesetz (RDG) des Landes Baden-Württemberg regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten für den Rettungsdienst im Land. Nach § 2 Abs. 1 RDG ist die DLRG als Leistungsträger ausgewiesen und aufgrund von Vereinbarungen des Landes mit den DLRG Landesverbänden Baden und Württemberg für den Wasser-Rettungsdienst zuständig. Die den beiden Landesverbänden nachgeordneten Bezirke organisieren in ihrem Gliederungsgebiet den Wasser-Rettungsdienst und führen diesen gemeinsam mit den Ortsgruppen durch.

Mit seinen Ortsgruppen ist der Bezirk damit zuständig für die Sicherstellung des Wasser-Rettungsdienstes in den Rettungsdienstbereichen Freiburg (Stadtkreis Freiburg sowie Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) und Emmendingen (Landkreis Emmendingen). Die Wasserretter aus dem Breisgau werden dabei in Einsätzen an Gebirgsbächen, in Binnenseen und dem Rhein – einer der am meisten befahrenen Wasserstraßen der Welt – gefordert.

Sämtliche Einsätze im Bereich des Wasser-Rettungsdienstes werden durch eine Führungsgruppe des Bezirks geleitet, welche diese mit den Boots-, Tauch- und Strömungsrettergruppen der Ortsgruppen erledigt.

Darüber hinaus vertritt der Bezirk Breisgau die DLRG in den Bereichsausschüssen der Rettungsdienstbereiche Freiburg sowie Emmendingen und koordiniert in diesen die Zusammenarbeit mit den anderen Rettungsorganisationen.

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