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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Breisgau e.V. findest du hier .

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Aus- und Fortbildungen

Unser Fortbildungsprogramm richtet sich an die Ausbilder Schwimmen / Rettungsschwimmen und Lehrscheininhaber. Mit diesen können die notwendigen Lerneinheiten erreicht werden, welche für die Verlängerung der Qualifikation benötigt werden.

Wir bieten zudem Lehrgänge im Bereich Ausbildungsassistenten an. Damit können angehende Ausbilder die erste Qualifiaktionsstufe im Bezirk erlangen.

Die Veranstaltungen werden im Auftrag des Landesverbands angeboten.

 

Rahmen-Richtlinien (RRL)

In diesen sind Vorgaben zur Ausbildung und den Fortbildungen aufgeführt. Mitglieder der DLRG können die RRL im InternetServiceCenter (ISC) herunterladen.

 

Wie sieht es mit ortsgruppeninternen Veranstaltungen aus?

Ob Veranstaltungen als Nachweis für die Verlängerung von Qualifikationen anerkannt werden können, muss vom Leiter Ausbildung der Ortsgruppe vor der Veranstaltung mit der Leiterin Ausbildung des Bezirks geklärt werden. Hierbei werden die Themen und die Referenten betrachtet. Im Idealfall erfolgt die Abstimmung vor Veröffentlichung der Ausschreibung.

 

Wie sieht es mit Veranstaltungen von anderen Anbietern aus?

Ob externe Anbieter die Vorgaben erfüllen, kann nicht pauschal gesagt werden. Die Anfrage wird vom Multiplikator, Schwimmen/Rettungsschwimmen bearbeitet, welcher für die Verlängerungen der Qualifikationen zuständig ist.

Wie wird man Ausbilder?

Im Bereich Schwimmen & Rettungsschwimmen liegt die Zuständigkeit beim Landesverband.

Weitere Informationen beim Landesverband Baden

Ansprechpartner für Lizenzverlängerung

Zuständiger Multiplikator Schwimmen/Rettungsschwimmen

Ralf Jakob
ralf.jakob@bez-breisgau.dlrg.de

Haldenweg 21
79241 Ihringen

Regelungen zur Lizenzverlängerung

im DLRG Bezirk Breisgau e.V.

Laut den RRL ist der Landesverband für die Fortbildungen und in Folge für die Verlängerungen zuständigt. Daher werden die Multiplikatoren Schwimmen/Rettungsschwimmen vom Landesverband beauftragt. Die RRL können Mitglieder der DLRG im ISC herunterladen. Der Landesverband hat die Regelungen der RRL ergänzt. Somit gelten zudem die folgenden Regelungen.

Ausbilder Schwimmer

Zur Verlängerung der Qualifikation "Ausbilder Schwimmen" benötigt der Ausbilder einen Nachweis von 8 Lerneinheiten (LE) innerhalb der letzten 4 Jahre (bevorzugt innerhalb der letzten 2 Jahre). Die LE müssen zur Verlängerung folgendermaßen verteilt sein: Zur Anrechnung kommen mind. 2 LE aus dem Bereich Schwimmen (Theorie und/oder Praxis), die restlichen 6 LE erfolgen entsprechend der Vorgaben aus den RRL.

Ausbilder Rettungsschwimmer

Zur Verlängerung der Qualifikation "Ausbilder Rettungsschwimmen" benötigt der Ausbilder einen Nachweis von 8 LE innerhalb der letzten 4 Jahre (bevorzugt innerhalb der letzten 2 Jahre). Die LE müssen zur Verlängerung folgendermaßen verteilt sein: Zur Anrechnung kommen mind. 2 LE aus dem Bereich Medizin / Erste Hilfe und mind. 2 LE aus dem Bereich Rettungsschwimmen (Theorie und/oder Praxis), die restlichen 4 LE erfolgen entsprechend der Vorgaben aus den RRL.

Lehrschein

Zur Verlängerung der Qualifikation "Lehrschein" benötigt der Ausbilder einen Nachweis von 15 LE innerhalb der letzten 4 Jahre (bevorzugt innerhalb der letzten 2 Jahre). Die LE müssen zur Verlängerung folgendermaßen verteilt sein: Zur Anrechnung kommen mind. 2 LE aus den Bereichen Rettungsschwimmen und/oder Schwimmen (Theorie und/oder Praxis) und mind. 2 LE aus dem Bereich Medizin / Erste Hilfe, die restlichen 11 LE erfolgen entsprechend der Vorgaben aus den RRL.

Eine Lerneinheit umfasst 45 Minuten.

Ablauf der Verlängerung

Die Qualifikation kann ab dem 01.10. des letzten Gültigkeitsjahres verlängert werden. Gerne können die Nachweise inkl. dem Bearbeitungsbogen per E-Mail an den Multiplikator Schwimmen/Rettungsschwimmen geschickt werden, der für die Verlängerungen der Qualifikationen zuständig ist. Alternativ kann auch das nachfolgende Kontaktformular genutzt werden. Der Lehrschein oder das Blatt, in welchem die Verlängerung eingetragen wird, kann per Post an den Multiplikator Schwimmen/Rettungsschwimmen geschickt werden, der für die Verlängerungen der Qualifikationen zuständig ist. Ein Versand an die Geschäftsstelle führt zu einer zeitlichen Verzögerung.

Falls die notwendigen Fortbildungen nicht innerhalb der Gültigkeit besucht wurden, ist ab dem 3. Jahr nach Ablauf eine Reaktivierung notwendig. Hierfür müssen die Fachausbildungen auf Landesverbandsebene besucht werden. Eine Leistungskontrolle erfolgt nicht. Falls die Fortbildungen innerhalb zwei Jahre nach Ablauf der Gültigkeit besucht werden, erfolgt direkt die Verlängerung der DLRG-Qualifikationen.

Beispiele

  • gültig bis 31.12.2022: Fortbildungen vollständig am 11.08.2023 -> direkte Verlängerung mit Gültigkeit bis 31.12.2026
  • gültig bis 31.12.2022: Fortbildungen vollständig am 11.08.2024 -> direkte Verlängerung mit Gültigkeit bis 31.12.2026
  • gültig bis 31.12.2022: Fortbildungen vollständig am 11.08.2025 -> für die Verlängerung muss die Fachausbildung auf Landesverbandsebene besucht werden
  • gültig bis 31.12.2022: bis zum 31.12.2024 werden die benötigten Fortbildungen nicht besucht -> für die Verlängerung muss die Fachausbildung auf Landesverbandsebene besucht werden

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