
Beauftragung
Fortbildungen sind der Schlüssel zu einem erfolgreichen Ausbildungsbetrieb, da sie sicherstellen, dass Ausbilder stets auf dem neuesten Stand sind und ihre Aufgaben effizient und kompetent erfüllen können. Es reicht aber beispielsweise nicht aus, dass nur die notwendigen Lehrgänge besucht wurden. Bei der DLRG muss die zuständige Gliederung die Personen beauftragen.
Die Ausbildungsassistenten-Lehrgänge Schwimmen und Rettungsschwimmen schließen mit der jeweiligen Qualifikation ab. Damit die Inhaber der Qualifikation die Ausbildung und Prüfung für die jeweilige vorbereitende Prüfung vornehmen dürfen, müssen noch die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- der Inhaber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben
- der Inhaber muss von der Gliederung beauftrag sein
Die Beauftragung sollte schriftlich erfolgen. Hierfür kann beispielsweise das folgende Muster genutzt werden. Das Word-Dokument wurde vom Landesverband Baden zur Verfügung gestellt:
Die Prüfer-Nummer entspricht der Registrierungsnummer der Urkunde 'Ausbildungsassistent Schwimmen' oder 'Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen'.
Im InternetServiceCenter (ISC) kann auch ein Muster heruntergeladen werden, welches vom Bundesverband zur Verfügung gestellt wir